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Rechtsgrundlagen

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Satzung der Handwerkskammer der Pfalz  PDF-Datei [88kB]
Haushaltssatzung der Handwerkskammer der Pfalz  PDF-Datei [21kB]
Beitragsordnung der Handwerkskammer der Pfalz  PDF-Datei [41kB]
Gebührenordnung der Handwerkskammer der Pfalz  PDF-Datei [26kB]
Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer der Pfalz  PDF-Datei [45kB]
Entschädigungsordnung  PDF-Datei [36kB]
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