Handwerkerpflichtversicherung
Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die bestehende Versicherungspflicht von in der Handwerksrolle eingetragenen selbstständig tätigen Handwerkern auch nach den Änderungen der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 nicht verfassungswidrig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer der Pfalz.
Quelle: ZDH-Mitteilung v. 31.01.2008