Metallschlämme und -späne sind meist gefährliche Abfälle
Metallschlämme und Metallspäne die mit Kühlschmierstoffen (KSS) verunreinigt sind, werden in Rheinland-Pfalz in der Regel als gefährlicher Abfall eingestuft. Darauf weist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH (SAM) ganz aktuell hin.
Anlass für diese Information sind vermehrte Auffälligkeiten bei der Entsorgung von Metallspänen und –schlämmen im Rahmen von Abfalltransportkontrollen, bei denen die SAM als zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz involviert wurde.
Bei der Oberflächenbehandlung von Metallen entstehen je nach Verfahren und Zugabe von Hilfsmitteln wie KSS, Metallschlämme oder Metallspäne. Diese wiederum können mit Ölen oder Emulsionen verunreinigt sein. Öle und Emulsionen (Öl-Wassergemisch) enthalten u. U. Korrosionshemmer, Biozide, Entschäumungsmittel, Emulgatoren etc.
Trockene Behandlungsverfahren ohne Zugabe von KSS existieren zwar, haben aber eine untergeordnete Bedeutung.
Einstufung von Metall-Abfällen:
- Metallschlämme, die beim Schleifen, Honen und Läppen anfallen, werden grundsätzlich als gefährliche Abfälle eingestuft. Denn aufgrund der wesentlich größeren Oberfläche bei gleichem Volumen und starken Anhangskräften haften wesentlich höhere Konzentrationen von Ölen und Emulsionen an den Metallen als bei Metallspänen. Eine Reduzierung des Schadstoffgehaltes durch rein mechanische Behandlung wie Pressen oder Zentrifugieren kann nur bedingt erfolgen. Ein Nachweis der Ungefährlichkeit kann jedoch analytisch erbracht werden.
Als Regelvermutung gelten in Rheinland-Pfalz demnach die Abfallschlüssel 120114* (Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten) und 120118* (ölhaltige Metallschlämme).
- Metallspäne, die mit Emulsionen verunreinigt sind, können dann als ungefährlich eingestuft werden, wenn beim Abfallerzeuger bereits eine Vorbehandlung durch Zentrifugieren oder auch Abpressen erfolgt ist. Erfolgt keine der vorgenannten Vorbehandlungen wird von einer Gefährlichkeit ausgegangen.
Als Regelvermutung gelten in Rheinland-Pfalz die Abfallschlüssel 120101 (Eisenfeil- und drehspäne), 120102 (Eisenstaub und –teile), 120103 (NE-Metallfeil- und drehspäne) und 120104 (NE-Metallstaub und –teilchen) bei Ungefährlichkeit oder hilfsweise 120118* (ölhaltige Metallschlämme) bei Gefährlichkeit.
- Für Metallspäne, die mit Ölen verunreinigt sind, eignen sich die oben genannten Vorbehandlungsverfahren nur bedingt, so dass bei diesen immer von einem gefährlichen Abfall ausgegangen wird. Die Ungefährlichkeit kann analytisch belegt werden.
Als Regelvermutung gilt in Rheinland-Pfalz der Abfallschlüssel 120118* (ölhaltige Metallschlämme).
Entsorgung von Metall-Abfällen:
Fallen bei einem Abfallerzeuger je Kalenderjahr und Standort weniger als 20 t je Abfallart an, können diese Abfälle über das Sammelentsorgungsverfahren entsorgt werden. Dabei erhält der Handwerksbetrieb bei Abholung der Abfälle einen Übernahmeschein durch den Entsorger ausgestellt, und zwar nach wie vor in Papierform. Eine elektronische Nachweisführung ist nicht erforderlich. Dies ist im Handwerk die Regel.
Für weitere Informationen steht die Betriebsberatung für Umwelt- und Arbeitsschutz unter Tel.: 06341 9664-52 gerne zur Verfügung.