Infos für Auszubildende
Berufsbildung ohne Grenzen
Projekt "Grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten"
Europa wächst zusammen, die Wirtschaftsprozesse werden zunehmend international. Deshalb werden interkulturelle Bildung und Qualifikation immer wichtiger. Im Rahmen des Projektes Berufsbildung ohne Grenzen berät die Handwerkskammer der Pfalz zu der Möglichkeit von beruflichen Auslandsaufenthalten während und nach der Ausbildung.
Durch berufliche Auslandsaufenthalte können junge Auszubildende und Fachkräfte die Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken des jeweiligen Landes kennen lernen und gleichzeitig Kontakt zu Land und Leuten knüpfen. Finanziell gefördert werden die Auslandsaufenthalte über das EU-Programm Erasmus+.
Als Azubi ins Ausland
Zielgruppe:
- Azubis während der Ausbildung
- Fachkräfte bis 1 Jahr nach der Ausbildung
Zeitraum:
- mindestens 2 Wochen
- maximal 1/4 der Ausbildungszeit
Länder:
- Alle EU-Länder plus einige zusätzliche europäische Staaten
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossenes 1. Ausbildungsjahr (zum Praktikumszeitpunkt)
- Grundkenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache
- Betrieb und Berufsschule müssen zustimmen
- Vorbereitungszeit 3 bis 6 Monate
Unterstützung:
- bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung des Aufenthaltes
- bei Bewerbung und Praktikumssuche
- bei Beantragung von Fördermitteln
Warum ein Plus für deine Ausbildung?
- Horizonte erweitern
- Neue berufliche Kenntnisse und Arbeitstechniken kennenlernen
- Fähigkeit, mit Menschen aus anderen Kulturen zusammenzuarbeiten
- Sprachkenntnisse und wichtige Fachbegriffe weiterentwickeln
- Arbeitsmarktchancen verbessern
- Europass Mobilität dokumentiert, was im Ausland erlernt wurde
Neugierig? Interessiert? Fragen? Dann wendet euch an:
Zur Terminbuchung der Beratung "Berufsbildung ohne Grenzen".
Online-Anmeldung für ein Auslandspraktikum
Feedback Azubis, junge Fachkräfte
News:
1. Ausbildungspraktika
Nachhaltigkeit in der Mobilitätsberatung
Praktikumsplätze in Südfrankreich noch verfügbar
Du suchst ein Praktikum in Frankreich?
Erfahrungsberichte der Fahrzeuglackierer
Freie Praktikumsstelle in Frankreich für Konditor*in, Bäcker*in
Freie Praktikumsstelle in Schweden für Tischler
Als Handwerker im Ausland arbeiten: journeyman!
2. Förderprogramme
Team works! Fachkräftebegegnungen für nachhaltige Entwicklung
Pilotierung von Weltwalz – das ist deine Gelegenheit Ausland und Handwerk zu verbinden
Erasmus+ Berater/-innen in der Berufsbildung
Joachim Herz Stiftung - Azubis in die USA
Qualifizierung Mitarbeiter und Führungskräfte für den deutsch-französischen Markt
ENSA - Förderung von Schulpartnerschaften im Aufbau und bestehende Partnerschaften
Ausbildung weltweit - BMBF fördert Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung
Bewerbung für internationales Lern- und Qualifizierungsprogramm ASA
3. Grenzüberschreitende Ausbildung
Grenzüberschreitende Ausbildung am Oberrhein
4. Sonstiges
Europa erleben - Bildungsreise nach Brüssel
Deutsch-französische Tandemsprachkurse 2024 in Berlin und Hyères
Erasmus+ Programm: Kaufmann International und Praktikum in Irland
Intensive kaufmännische und interkulturelle Fortbildung in Paris und Düsseldorf
Verbessern Sie Ihre Sprachkompetenzen mit dem deutsch-französischen Tandemsprachkurs
Handwerk gestaltet Entwicklung - Technisches Englisch oder Französisch
Delegation aus Schweden zu Besuch
Moodle - Die Lernplattform
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten. Eine davon ist es, neue und flexible Lernmethoden umzusetzen, Online-Plattformen können dabei unterstützen: So auch Moodle, mit dem Kursmaterialien und Informationen strukturiert online abgebildet werden.
-> Hier gelangen Sie zur Lernplattform zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, zur Berufsorientierung, zum Stützunterricht und zur Weiterbildung.
Weitere Informationen zur Lernplattform Moodle finden Sie hier.
Überbetriebliche Ausbildung Bürokaufleute
Bürokaufleute erledigen alle kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes und sorgen dafür, dass die betrieblichen Informations- und Kommunikationsflüsse reibungslos funktionieren.
Die Auszubildenden werden im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in unserem Berufsbildungs- und Technologiezentrum für die betriebliche Praxis an modernen PC-Systemen mit aktueller Software in den Bereichen Bürowirtschaft, Organisationswesen, Bürokommunikationstechnik, kaufmännische Anwendungen, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Sozial-, Arbeitsrecht und Personalwesen vorbereitet.
Bau-Infoportal: Block- und Terminpläne
Die neuen Pläne für das kommende Ausbildungsjahr 2024/2025 sind nach Einzugsbereichen der überbetrieblichen Einrichtungen der Handwerkskammer und den dort zuständigen berufsbildenden Schulen verfügbar. Die Pläne innerhalb der einzelnen BBS sind nach Lehrjahren und Berufen abrufbar.
-> Hier geht's zu den Block- und Terminplänen
Ausbildungsberatung
Die Handwerkskammer hat gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung die Verpflichtung, durch die Ausbildungsberatung die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und durch Beratung von Ausbildenden und Lehrlingen zu fördern. Durch dieses Beratungsangebot soll die Durchführung der Ausbildung erleichtert und der erfolgreiche Abschluss gefördert werden.
Hierzu führen die Ausbildungsberater Beratungsgespräche mit Meistern, Lehrlingen, Eltern und Berufsschullehrern durch. Außerdem informieren sie im Rahmen der Nachwuchswerbung in Schulen, Berufsbildungszentren und auf Messen über die Berufsausbildung im Handwerk.
Die Ausbildungsberater halten ebenfalls ständig Kontakt mit Agenturen für Arbeit, berufsbildenden Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen.
Sie helfen Ihnen bei Fragen ...
zu der betrieblichen Eignung und zu den individuellen Möglichkeiten bei der Berufsausbildung
- Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in herkömmlichen Handwerksberufen
- Ausbildung eines Lehrlings oder Umschülers in neuen Handwerksberufen
- Möglichkeiten zur Verbundausbildung
- Förderprogramme bezüglich der Berufsausbildung
zu Formalitäten zur Einstellung eines Lehrlings
- Berufsausbildungsvertrag
- Ausbildungsvergütung und tarifliche Urlaubsregelung
- Anmeldung zur Berufsschule / Berufsschulbesuch
- überbetriebliche Ausbildung
zur Berufsausbildung
- Ausbildungsinhalt (Verordnung zur Berufsausbildung)
- Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden
- Berichtsheft
zum Prüfungswesen
- Zwischenprüfung
- Gesellenprüfung
zu Rechtsvorschriften
- Handwerksordnung (HwO)
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
zu Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten
- telefonische Beratung von Auszubildende und Ausbildern
- nach Absprache, Beratungsgespräche bei Problemen und Fragen
- während der Ausbildung vor Ort im Betrieb
zum Ausbildungsverbund
- Beratungsgespräche zur Verbundorganisation
- Fördermitteln bezüglich der Verbundausbildung
Außerdem gehören zu dem Tätigkeitsfeld der Ausbildungsberatung
- Vermittlung von Lehrlingen aus Konkursbetrieben sowie Lehrstellenabbrechern
- Lehrstellenakquisition
- Nachwuchswerbung in Form von Informationsveranstaltungen in Schulen, Agenturen für Arbeit und auf Messen
- Ständiger Kontakt zu Agenturen für Arbeit, Schulen und anderen für das Handwerk zuständigen Institutionen
Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer kompetenten Ausbildungsberatung!
Appzubi 2.0
Dein persönlicher Ausbildungsbegleiter (aufgrund technischer Probleme steht die AppZubi bis auf Weiteres nicht zur Verfügung)
Liebe „AppZubi 2.0“-Nutzerinnen und Nutzer,
die bisher genutzte Ausbildungsbegleitungs-App „AppZubi 2.0“ mit Terminen, Nachrichten und Infos rund um die Lehrzeit wurde kurzfristig durch unseren IT-Dienstleister eingestellt. Diese Entscheidung wurde aufgrund der mittlerweile veralteten Technologie der App getroffen, da es in der Vergangenheit – insbesondere bei der Nutzung durch neuere Smartphone-Modelle – vermehrt zu technischen Problemen kam.
Unser Dienstleister arbeitet bereits daran, eine neue, technisch aktualisierte Ausbildungs-App zu entwickeln, die voraussichtlich im Sommer 2025 auf den Markt kommen wird. Sobald uns neue Erkenntnisse dazu vorliegen, werden wir Sie informieren.
Bis dahin bitten wir um Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihre Handwerkskammer der Pfalz
Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Zwischenprüfung und Teil 1 Prüfungen bei gestreckten Prüfungsformen
Die Zwischenprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Sie soll Auszubildenden und Ausbildern bzw. Ausbildungsbetrieben eine Orientierung über den erreichten Ausbildungsstand geben, um ggf. im weiteren Ausbildungsablauf Korrekturen vorzunehmen. Für die Zwischenprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzung. Ausreichend ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung, ein Bestehen ist nicht erforderlich. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Abschluss-/Gesellenprüfung.
In einigen Ausbildungsberufen wird eine andere Prüfungsform durchgeführt: die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung ist hier zur echten Prüfung umgestaltet (Gesellen- oder Abschlussprüfung Teil 1) und deren Note fließt zu einem bestimmten Prozentsatz in die Gesellenprüfungsnote mit ein.
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Am Ende einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung.
Bei einer Gesellenprüfung handelt es sich um eine Prüfung in einem Handwerksberuf (z.B. Tischler/in, Kraftfahrzeugmechatroniker/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (z.B. Bürokaufmann/-frau oder Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung Abschlussprüfung. Hierfür gelten die einschlägigen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung verbindlich geregelt.
Der Auszubildende hat einen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung, wenn er die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder seine Ausbildung nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt hat und sein Ausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen ist, es sei denn, eine Eintragung nicht erfolgt ist, die weder er noch sein gesetzlicher Vertreter zu verantworten hat.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung gibt es ein Gesellenprüfungszeugnis bzw. ein Abschlusszeugnis mit den Ergebnissen der Prüfung.
Anmeldung
Zur Ablegung der Zwischenprüfung oder Teil 1 Prüfung werden Sie direkt eingeladen und müssen sich nicht anmelden. Vor der Teilnahme an der Gesellen- oder Abschlussprüfung steht jedoch in jedem Fall die Anmeldung.
Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für Gesellen-, Abschluss und Umschulungsprüfungen
Sommerprüfungen:
- Anmeldeschluss: 15. Februar
- In den Zeitraum der Sommerprüfung fallen alle Auszubildenden, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverträge zwischen 1. April und 30. September des Jahres enden.
Winterprüfungen:
- Anmeldeschluss: 1. Oktober
- In den Zeitraum der Winterprüfung fallen alle Auszubildenden, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverträge zwischen 1. Oktober und 31. März des Folgejahres enden.
Versand der Anmeldeunterlagen:
Die Handwerkskammer verschickt ca. 4 - 6 Wochen vor dem Anmeldeschluss personalisierte Anmeldeunterlagen an die Ausbildungsbetriebe. Die von Ausbildungsbetrieb und Prüfungsbewerber ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsanträge sind mit den erforderlichen Anlagen bis zum Anmeldeschluss bei der jeweiligen Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Name und Anschrift der Geschäftsstelle sind auf den zugehenden Anmeldeunterlagen eingedruckt.
Prüfungswiederholer erhalten ein neues Anmeldeformular direkt mit ihrem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung. Anmeldeformulare stehen nicht zum Download zur Verfügung.
Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung
Für besonders leistungsstarke Auszubildende besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Ablegung der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
Nach Anhörung des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der Berufsschule kann eine vorzeitige Zulassung erfolgen, wenn die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Das bedeutet, dass die Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittlich, d.h. mindestens gut = Note 2,4 sein müssen und alle relevanten Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung erworben werden können.
Die vorzeitige Zulassung wird vom Auszubildenden (Lehrling) bei der Handwerkskammer beantragt. Den Vordruck finden Sie hier.
Die oben angegebenen Anmeldefristen sind zu beachten. Über eine Zulassung entscheidet bei handwerklichen Berufen der zuständige Prüfungsausschuss oder bei nicht handwerklichen Berufen die Handwerkskammer. Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber von der Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses schriftlich mitgeteilt.
Ihre Ansprechpartner des Teams Prüfungswesens zu Gesellen- Abschluss- und Zwischenprüfungen
Ausnahmsweise Zulassung (Externenprüfung)
Sie haben eine längere einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1 ½-fache der regulären Ausbildungszeit, in begründeten Einzelfällen evtl. kürzer), aber keine Ausbildung absolviert und möchten sich nachqualifizieren? Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, als Externer an der Gesellen-/Abschlussprüfung teilzunehmen und dadurch eine formale Qualifikation zu erwerben.
Melden Sie sich eigenverantwortlich zur Gesellen- oder Abschlussprüfung unter Nachweis Ihrer Berufserfahrung an. Falls Sie zur Prüfung zugelassen werden, tragen Sie die Prüfungskosten selbst. Es bestehen jedoch Fördermöglichkeiten z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Antragsformular finden Sie hier. Die oben angegebenen Anmeldefristen sind zu beachten.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter:
Anmeldungen zu den Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Winter 2024/2025
Formulare und Downloads
Merkblätter, Informationen und Formulare zu den Themenbereichen Ausbildung und Prüfungswesen
Sie finden hier wichtige Informationen und Formulare der Handwerkskammer der Pfalz aus den Themenbereichen "Ausbildung" und "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen".
Die PDF-Formulare können Sie online ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern, ausdrucken und von allen Beteiligten unterschrieben an uns senden oder bei Ihrem Besuch mitbringen.
Für die Formularbearbeitung benötigen Sie lediglich einen aktuellen "Acrobat Reader", den Sie hier kostenlos downloaden können...
Formulare und Downloads zum Themenbereich "Ausbildung"
Formulare und Downloads zum Themenbereich "Gesellen-, Abschluss- und Zwischenprüfungswesen"