Das Berichtsheft – notwendiges Übel oder echter Mehrwert?



Das Berichtsheft – der Ausbildungsnachweis – erfüllt verschiedene Aufgaben: du dokumentierst darin deine Ausbildungsinhalte, wann du was gemacht hast. Du erstellst dein eigenes Nachschlagewerk das dir hilft, den Überblick über deine Ausbildung zu bewahren. Es hilft dir, Gelerntes zu verinnerlichen und zu reflektieren. Gleichzeitig hältst du darin fest, welche Kenntnisse und Fähigkeiten du erworben hast. Bei der Zulassung zur Gesellenprüfung spielt das Berichtsheft eine wesentliche Rolle und muss den Prüferinnen und Prüfern bei der Prüfungsanmeldung vorgelegt werden.
Das Berichtsheft darfst du während deiner täglichen Ausbildungszeit führen. Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss dir also während der Arbeitszeit die Gelegenheit geben, das Gelernte zu dokumentieren. Führe deinen Nachweis zeitnah, sonst vergisst du womöglich wesentliche Bestandteile deiner Ausbildungstage. Spätestens alle zwei Wochen sollst du das Berichtsheft deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin vorlegen.

Das Berichtsheft kannst du sowohl handschriftlich als auch elektronisch/digital führen. Im Lehrvertrag muss angegeben sein, in welcher Form (schriftlich oder elektronisch) der Ausbildungsnachweis geführt wird. Ein Wechsel der Führungsart während der laufenden Ausbildung ist möglich, muss allerdings von den Vertragspartnern schriftlich festgehalten und bei der Handwerkskammer gemeldet werden.
Das Berichtsheft muss dir dein Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen. Innungen und Kreishandwerkerschaften stellen häufig berufsspezifische Formate zur Verfügung. Sie geben auch Auskunft, welche elektronische/digitale Lösungen es gibt. Alternativ gibt es hier eine neutrale Version der Ausbildungsnachweise zum Download. Weitere Hinweise findest etwas weiter unten.

Für sehr viele Ausbildungsberufe gibt es bereits spezifische elektronische Berichtshefte in Form von Apps oder webbasierten Lösungen.

Elektronische/digitale Berichtshefte...

  • fördern die Kommunikation zwischen Ausbilder*innen und Auszubildenden, bei einigen Angeboten (z. B. Blok auch mit Berufsschullehrern und überbetrieblichen Ausbildern) über integrierte Kommunikationsmöglichkeiten,
  • tragen häufig zu einer besseren Lesbarkeit bei und ermöglichen die Einbindung von digitalen Unterlagen (z.B. Fotos, techn. Zeichnungen etc.),
  • bieten verbesserte Kontrollmöglichkeiten für Ausbilder*innen und eine erleichterte Verwaltung durch den jederzeit möglichen Zugriff auf die Berichtshefte,
  • haben eine Erinnerungsfunktion bei offenen Berichten integriert,
  • zeigen eine übersichtliche und transparente Darstellung der Entwicklung der Auszubildenden,
  • erlauben häufig einen Bezug zur Ausbildungsordnung durch integrierte Informationen (Soll-Ist-Stand Vergleich).

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick, hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Berufsspezifische digitale Berichtshefte:

Allgemeine digitale Berichtshefte:

Anfallende Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
 

Ansprechpartner: