Aufgaben und Organisation
Die Handwerkskammer ist die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk. Ihr gehören durch Pflichtmitgliedschaft alle Unternehmer an, die ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe im Kammerbezirk betreiben, sowie deren Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Lehrlinge.
Beiträge muss jeder in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe eingetragene Betrieb nach einem von der Vollversammlung beschlossenen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Beitragsmaßstab entrichten.
Organe der Handwerkskammer sind: Die Vollversammlung, zusammengesetzt aus gewählten Vertretern des gesamten Handwerks im Kammerbezirk, der Vorstand, zusammengesetzt aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern laut Satzung, sowie Ausschüsse, die von der Vollversammlung gewählt werden.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören: Die Interessenvertretung des gesamten Handwerks, die wirtschaftliche Förderung des Handwerks auf allen einschlägigen Gebieten, die Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften und die Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben des Handwerks.