Berufe A-Z - Hörakustiker (m/w/d)
Für die Bedürfnisse deiner Kunden bist du ganz Ohr. Subwoofer und Dolby-Surround-Anlagen gehören aber nicht zu deinem Metier. Für dich als Hörakustiker stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere sein Hörvermögen, im Mittelpunkt.
Kleine Geräte für großartigen Sound
Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es dir, Schäden beziehungsweise Schwächen an dem empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Du passt Hörsysteme elektroakustisch und individuell an, denn der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse deiner Kunden sind sehr unterschiedlich. Damit du für jeden den richtigen Ton triffst, ermittelst du das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik. Auch beim Herstellen von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Du fertigst jedes als Einzelstück passgenau an, denn die Form und der exakte Sitz sind entscheidend. In der Feineinstellung der Hörsysteme sind dir Computerprogramme vertraute Hilfsmittel.
Verständnis zeigen und ein gutes Ohr haben
Deine handwerklichen Fertigkeiten und technische Perfektion führen dich als ausgebildeten Hörakustiker zum Erfolg. In deinem Beruf ist auch der zwischenmenschliche Kontakt ein wichtiger Aspekt. In persönlichen Beratungsgesprächen baust du Vertrauen zu deinen Kunden auf, indem du auf ihre Probleme eingehst, Einfühlungsvermögen zeigst und ihnen eine kompetente Beratung bietest. Du brauchst sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl. Deine Leistungen in der Hörakustik machen es möglich, dass viele hörbeeinträchtigte Menschen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 650,00 € |
2. Lehrjahr: | 750,00 € |
3. Lehrjahr: | 850,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.