Aktuelle Informationen zu den Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfung im Sommer 2020
Keine Nachteile für Auszubildende bei der Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung, wenn terminierte Prüfungen infolge Covid-19 entfallen.
Update 2. April 2020
Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfung im Sommer 2020
Gesellen- und Abschlussprüfungen:
Soweit möglich finden ab dem 20. April 2020 erste Gesellen- und Abschlussprüfungen wieder statt. Dies ist davon abhängig, ob bei den Prüfungen die erforderlichen behördlichen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Prüflinge und Prüfer getroffen werden können. Kurzfristige Änderungen der Prüfungstermine sind in Abhängigkeit der Pandemielage sowie von den vor Ort zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Ressourcen möglich.
Bitte sehen Sie vorerst von telefonischen und schriftlichen Rückfragen bei der Handwerkskammer und den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse ab, da die Neuplanung der Termine erst noch erfolgen wird – dies ebenfalls unter Berücksichtigung des weiteren Verlaufs der Pandemie und der sich daraus ergebenden Maßnahmen.
Sobald die Prüfungstermine feststehen, werden die Prüflinge eingeladen.
Zwischenprüfungen:
Alle weiteren Zwischenprüfungen für 2020 entfallen ersatzlos. Die ausgefallene Zwischenprüfung gilt als abgelegt. Die Auszubildenden erhalten darüber zu gegebener Zeit eine Bescheinigung, die für die Anmeldung zur Gesellenprüfung aufzubewahren ist.
Gesellen- und Abschlussprüfungen Teil 1:
Alle Gesellen- und Abschlussprüfungen Teil 1 werden verschoben und erst ab Herbst 2020 wieder durchgeführt.
Ausnahme: Lediglich Prüfungswiederholer in gestreckten Prüfungen legen Teil 1 und Teil 2 im Sommer 2020 zeitgleich ab.
Die neuen Prüfungstermine für die verschobenen Prüfungen Teil 1 stehen noch nicht fest. Bitte sehen Sie daher von telefonischen und schriftlichen Rückfragen bei der Handwerkskammer und den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse ab.
Sobald die Ersatztermine feststehen, werden die Prüflinge eingeladen.