Stange Sachverständige
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Interview - 14.08.2020 - erschienen in: Deutsches Handwerksblatt Nr. 15/16, Regionalausgabe PfalzAls Sachverständiger auf dem Laufenden bleiben

Ursula Stange, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer der Pfalz, gibt einen Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sachverständigen.

Von Augenoptiker über Gebäudereiniger bis hin zum Zimmermann – im Kammerbezirk Pfalz gibt es derzeit 57 Sachverständige in 27 Gewerken. Handwerker, die sich dazu entschließen Sachverständige zu werden, zeichnen sich durch ihre hohe Fachkompetenz aus.

Handwerkskammer: Frau Stange, was ist das Sachverständigenwesen genau und welche Rolle spielt die Handwerkskammer dabei?

Stange: Sachverständige sind Personen mit einer besonderen Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet. Beim Sachverständigenwesen geht es darum, den Gerichten und der Allgemeinheit persönlich und fachlich geeignete Personen zur Verfügung zu stellen, die einen Sachverhalt in fachlicher Hinsicht beurteilen können. Diese Aufgabe ist sehr wichtig für den Wirtschaftsbereich Handwerk, denn es sollte gewährleistet sein, dass handwerkliche Arbeiten von Sachverständigen
mit handwerklicherQualifikation beurteilt werden.
Die Handwerkskammer ist kraft Gesetzes berechtigt, entsprechendqualifizierte Personen nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

Handwerkskammer: Welche Aufgaben hat ein Sachverständiger nach der Vereidigung?

Stange: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben die Aufgabe, ihr umfassendes und tiefgehendes Fachwissen Gerichten, Privatpersonen, Behörden und Organisationen zur Verfügung zu stellen. Ihre Aufgabe besteht in der sachlich fundierten Begutachtung von handwerklichen Leistungen und Produkten hinsichtlich Qualität und Preis. Der Sachverständige trägt mit seinem aus der Praxis kommenden Wissen dazu bei, dass beispielsweise Gerichte auf fachliche Fragen Antworten bekommen, die Grundlage einer rechtlichen Entscheidung werden. Der Sachverständige trägt daher ein hohes Maß an Verantwortung.

Handwerkskammer: Gerade haben Sie schon die große Verantwortung der Sachverständigen angesprochen; welche Pflichten sind mit der Berufung zum Sachverständigen verknüpft?

Stange: Eine zentrale Pflicht besteht in der unparteiischen Aufgabenerfüllung. Sachverständige haben nach ihrer Vereidigung die Verpflichtung, Gutachten gegenüber Gerichten und sonstigen Auftraggebern zu erstatten und dabei Verschwiegenheit zu wahren. Daneben gibt es noch weitere Pflichten, die mit dem Verhältnis zur Handwerkskammer als bestellende Behörde zu tun haben, wie etwa Anzeige- undAuskunftspflichten. Nachlesen kann man dies – sowie die Voraussetzungen und das Verfahren einer Bestellung – in der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer.

Handwerkskammer: Und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden?

Stange: Der Bewerber muss entweder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer der Pfalz eingetragen oder in einem Handwerksunternehmen tätig sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der persönlichen Eignung ist außerdem der Nachweis der besonderen Sachkunde zu führen. Das bedeutet, der Bewerber muss über überdurchschnittliche Fachkenntnisse in seinem Handwerk verfügen. Ein Sachverständiger muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und – ganz besonders wichtig – Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewährleisten.

Handwerkskammer: Welchen Mehrwert hat mein Betrieb, wenn ich Sachverständiger bin?

Stange: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist grundsätzlich für jeden Handwerksmeister oder -unternehmer von Interesse, der auf dem Laufenden bleiben und seine berufliche Erfahrung sowie seine hohe Fachkompetenz einbringen möchte. Die Tätigkeit setzt stetige Fortbildung und technisches Wissen auf neuestem Stand voraus. Davon profitiert natürlich auch der Betrieb.

Interessenten können sich an Ursula Stange, Tel. 0631 3677-128; E-Mail: ustange@hwk-pfalz.de wenden.