Berufsgenossenschaften und Berufsgenossenschaftsliste
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches VII (§ 192 SGB VII) hat jeder Unternehmer, unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer beschäftigt, die Eröffnung seines Unternehmens binnen einer Woche bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden.
Manche Berufsgenossenschaften haben Kraft Satzung die Versicherungspflicht auf den Unternehmer und den mitarbeitenden Ehegatten ausgedehnt. In Folge dessen besteht für diesen Personenkreis Versicherungsschutz, aber auch Beitragspflicht.
Die Berufsgenossenschaftsliste informiert über Art, Sitz und Ansprechpartner der in Betracht kommenden Berufsgenossenschaften.
Fragen zur zuständigen Berufsgenossenschaft können auch unter der Infoline der DGUV: 0800 6050404 eingeholt werden.