Bundesrat stuft Polystyrol mit Flammschutz als normalen Abfall ein
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 beschlossen, die Vorschriften für die Entsorgung des Dämmstoffs Polystyrol wieder zu lockern. Die Regeln waren erst zum 1. Oktober verschärft worden, was sich allerdings als Kostentreiber erwies.
Die Länderkammer sprach sich nun mit großer Mehrheit dafür aus, dass mit dem Flammschutzmittel HBCD ausgerüstete Polystyrol-Dämmstoffe für ein Jahr von der Kennzeichnung als gefährlicher Abfall ausgenommen werden. Das Material könnte dann wieder wie normaler Baumischabfall in der Müllverbrennung entsorgt werden.
HBCD wurde international als umweltschädlich eingestuft. Das Flammschutzmittel gilt als wassergefährdend wenn es ausgewaschen wird. Deshalb ist sein Einsatz in neuen Dämmplatten nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat änderte die Abfallverzeichnisverordnung, so dass HBCD als "gefährlicher Abfall" einzustufen war.
Seit Inkrafttreten der Verordnung im Oktober 2016 entstand eine teils chaotische Entsorgungssituation, da viele Wertstoffhöfe die Annahme des Dämmstoffs verweigerten. Dachdecker konnten nicht weiterarbeiten; in Rheinland-Pfalz führte die Lage vielerorts zu Stillstand auf Baustellen. Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern sprach von einem dramatischen Entsorgungsnotstand.
Als sehr wichtig bezeichnet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer der Pfalz, Ralf Hellrich, deshalb den Bundesrats-Kompromiss, der zumindest für ein Jahr den "Flickenteppich" unterschiedlicher Länderregelungen beseitigt. In dieser Zeit soll eine sichere, umweltgerechte und bundeseinheitliche Lösung gefunden werden.
Quelle: Rheinpfalz v. 17. 12. und 19.12.2016