Damit nichts verloren geht: das Berichtsheft



Das Berichtsheft – der Ausbildungsnachweis – erfüllt verschiedene Aufgaben: die Auszubildenden dokumentieren darin ihre Ausbildungsinhalte. Es soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung nachvollziehbar machen. Das Berichtsheft soll regelmäßig, am besten wöchentlich, geführt werden. Dadurch erhalten die Auszubildenden auch die Gelegenheit, das Gelernte zu verinnerlichen und zu reflektieren sowie Handlungsabläufe zu strukturieren.

Das Berichtsheft soll während der Ausbildungszeit geführt werden und muss dem Betrieb regelmäßig vorgelegt werden. Der Betrieb muss zur Führung anhalten, kontrollieren und unterzeichnen. Wir empfehlen Ausbilder*innen, das Berichtsheft alle zwei Wochen vom Auszubildenden vorlegen zu lassen.
Die Berichtsheftführung ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur späteren Abschluss- bzw. Gesellenprüfung, d.h. wurde während der Ausbildungszeit kein Berichtsheft geführt, darf laut Gesetzgeber keine Zulassung zur Prüfung erfolgen.

Das Berichtsheft kann sowohl schriftlich als auch elektronisch/digital geführt werden. Im Lehrvertrag muss angegeben sein, in welcher Form (schriftlich oder elektronisch) der Ausbildungsnachweis geführt wird. Ein Wechsel der Führungsart während der laufenden Ausbildung ist möglich, muss allerdings von den Vertragspartnern schriftlich festgehalten und der Handwerkskammer gemeldet werden.

Innungen und Kreishandwerkerschaften stellen häufig berufsspezifische Formate zur Verfügung. Sie geben auch Auskunft, welche elektronische/digitale Lösungen es gibt. Alternativ gibt es hier eine neutrale Version der Ausbildungsnachweise zum Download.

Für sehr viele Ausbildungsberufe gibt es bereits spezifische elektronische Berichtshefte in Form von Apps oder webbasierten Lösungen.

Elektronische/digitale Berichtshefte...

  • fördern die Kommunikation zwischen Ausbilder*innen und Auszubildenden, bei einigen Angeboten (z. B. Blok auch mit Berufsschullehrern und überbetrieblichen Ausbildern) über integrierte Kommunikationsmöglichkeiten,
  • tragen häufig zu einer besseren Lesbarkeit bei und ermöglichen die Einbindung von digitalen Unterlagen (z.B. Fotos, techn. Zeichnungen etc.),
  • bieten verbesserte Kontrollmöglichkeiten für Ausbilder*innen und eine erleichterte Verwaltung durch den jederzeit möglichen Zugriff auf die Berichtshefte,
  • haben eine Erinnerungsfunktion bei offenen Berichten integriert,
  • zeigen eine übersichtliche und transparente Darstellung der Entwicklung der Auszubildenden,
  • erlauben häufig einen Bezug zur Ausbildungsordnung durch integrierte Informationen (Soll-Ist-Stand Vergleich).

Als Ausbildungsbetrieb machen Sie mit dem Einsatz elektronischer/digitaler Berichtshefte deutlich, dass Sie eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten. 

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick, hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Berufsspezifische digitale Berichtshefte:

Allgemeine digitale Berichtshefte:

Anfallende Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
 

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