Das neue Verpackungsgesetz (Januar 2019)
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige
Verwertung von Verpackungen in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele
sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und
die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.
Darunter fallen alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben.
Was ist neu?
- Neu ist die Verpflichtung der dualen Systeme, ihre Gebühren nach ökologischen Kriterien zu
gestalten. Lassen Sie sich bei einem der neun Anbieter am Markt beraten und vergleichen Sie die Gebühren. - Neu geschaffen hat der Gesetzgeber eine Zentrale Stelle Verpackungsregister, die zukünftig
die Marktüberwachung übernehmen soll. Alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
müssen sich dort unter www.verpackungsregister.de registrieren und regelmäßig die anfallenden Verpackungsmengen melden. - Kennzeichnungspflicht für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen am Verkaufsregal
Quelle: www.zdh.de