Die wichtigsten Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.555 Euro/Monat (West). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.240 Euro/Monat (2010: 2.170 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 5.500 Euro/Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.800 Euro/Monat (2010: 4.650 Euro/Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt auf 49.500 Euro (2010: 49.950 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 auf 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro).

Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) bzw. 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro).  

  
Rechengrößen der Sozialversicherung 2011 (Beträge in Euro)

Sozialversicherungs-
rechengrößen

Monat
(West)

Jahr
(West)

Monat
(Ost)

Jahr
(Ost)

Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung

5.500

66.000

4.800

57.600

Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung

6.750

81.000

5.900

70.800

Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung

5.500

66.000

4.800

57.600

Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

4.125

49.500

4.125

49.500

Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

3.712,50

44.550

3.712,50

44.550

Bezugsgröße
in der Sozialversicherung

2.555 *

30.660 *

2.240

26.880

vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung

30.268

  
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.