DigiBoost Rheinland-Pfalz: Digitalisierungsförderung für den Mittelstand
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Antragseingänge ausgezahlt und die Frist zur Antragstellung endete am 31. März 2022. Auf bereits gestellte Anträge hat diese Frist keinen Einfluss.
Hinweis zum Verwendungsnachweis
Das Einreichen des Verwendungsnachweises, mit welchem Sie den Zuschuss nach Abschluss Ihrer Maßnahme abrufen können, ist jetzt hier möglich.
Bitte beachten Sie: Die Belegliste darf nicht ausgedruckt, händisch bearbeitet und erneut eingescannt werden. Sie muss als PDF-Dokument heruntergeladen, auf dem PC ausgefüllt und als PDF-Dokument abgespeichert werden.
Wer bekommt die Förderung?
Förderfähig sind Unternehmen bis zu einer Größe von 100 MitarbeiterInnen für ihre Betriebsstätten in Rheinland-Pfalz.
TeilzeitmitarbeiterInnen werden anteilig berechnet.
Was wird gefördert?
1. Digitalisierung von Produktion und Verfahren
Wichtig: Beim Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sie:
- aus den oben dargestellten Kategorien mindestens eine ankreuzen
- Ihr Vorhaben in einem freien Textfeld in höchstens 250 Zeichen beschreiben. Überlegen Sie sich im Vorfeld hierzu bereits eine Formulierung.
Was wird NICHT gefördert?
- Allgemeine/alleinstehende Beratung
- Ausschließliche Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht unmittelbare betriebliche Prozessverbesserung
- Reine Ersatzbeschaffungen
- Finanzierungskosten, Umsatzsteuer
- Personalausgaben und Eigenleistungen des Unternehmens
- Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services)
- IKT-Grundausstattung/klassische Telefonie
- Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess
- Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung)
Ablauf des Antragsverfahrens
- Vor Beantragung MUSS eine Informationsveranstaltung (meist online) einer Handwerkskammer oder IHK besucht werden.
- Beantragung der Förderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Antragsprüfung
- Ausstellung Zuwendungsbescheid durch die ISB
- Durchführung des Projekts (Kein Start vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids!)
- Einreichung des Verwendungsnachweises (max. 15 Monate nach Zuwendungsbescheid)
- Auszahlung der Förderung
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss zum geförderten Projekt gewährt. Sie beträgt maximal 15.000 Euro.
Vorhaben in einem Umfang unter 4.000 Euro werden nicht gefördert.
Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens
- Betriebe, die kleiner sind als 10 MitarbeiterInnen: 75% Förderquote, 25% Eigenanteil
- Betriebe von 10-29,9 MitarbeiterInnnen: Förderquote 50%, 50% Eigenanteil
- Betriebe von 30-100 MitarbeierInnen: Förderquote 25%, 75% Eigentanteil
MitarbeiterInnen in Teilzeit fließen wie folgt in die Berechnung ein:
MitarbeiterInnen bis 20 Stunden/Woche = Faktor 0,5
MitarbeiterInnen bis 30 Stunden/Woche = Faktor 0,75
MitarbeiterInnen über 30 Stunden/Woche = Faktor 1
MitarbeiterInnen auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3