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E-Rechnung lesbar machen: Finanzverwaltung bietet kostenfreie Software an

Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes, einen sogenannten Viewer.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:

Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Die E-Rechnung für B2B-Geschäfte (von Firma zu Firma) wird verpflichtend. Insbesondere kleine Betriebe sollten frühzeitig mit der Planung beginnen, um rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Die Umstellung auf die E-Rechnung erfordert eine sorgfältige Planung und eine rechtzeitige Umsetzung. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Januar 2025, um sich umfassend vorzubereiten und geeignete Lösungen umzusetzen. So vermeiden Sie Engpässe und sorgen für einen reibungslosen Übergang in das digitale Rechnungswesen.

Zeitplan

  • ab 1. Januar 2025
    Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen (alle Unternehmen)
  • ab 1. Januar 2027
    Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz von über 800.000 Euro
  • ab 1. Januar 2028
    Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmern (§ 19 UStG)

Nutzen Sie die Informationsangebote der Handwerkskammer.

Marco Frisch

Marco Frisch

Digitalisierungsberater

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