Einsatz von Bauschäumen, Lacken und Klebstoffen
Schulungspflicht bis zum 24. August 2023
Im Handwerk kommen häufig sogenannte PU-Produkte zum Einsatz. Das Kürzel steht für Polyurethan und ist aufgrund seiner günstigen Eigenschaften vor allem in der Baubranche beliebt, beispielsweise PU-Schäume, PU-Klebstoffe, PU-Lacke oder PU-Beschichtungen.
Wesentlicher Bestandteil dieser Polyurethane sind die gesundheitsschädlichen Diisocyanate. Bei falscher Anwendung können diese zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen.
Ab dem 24. August 2023 müssen gewerbliche Nutzer von PU-Produkten deshalb speziell geschult werden. Das hat die Europäische Kommission mittels der Chemikalienverordnung REACH bereits im Jahr 2020 beschlossen. Betroffen sind Betriebsstoffe mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 Prozent. Unternehmer sind verpflichtet, auf Verlangen von Behörden entsprechende Nachweise für die mit den schulungspflichtigen Produkten umgehenden Personen vorzulegen. Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen.
Am einfachsten lässt sich die Schulungspflicht mit einem Online-Kurs umsetzen. Verschiedene Verbände der chemischen und der Baustoff-Industrie sowie Hersteller bieten webbasierte Selbstlern-Fortbildungen zum Umgang mit Diisocyanaten an.
Prüfen Sie also zunächst, ob Produkte mit Diisocyanaten eingesetzt werden und wenn ja, ob der Grenzwert überschritten wird. Dafür eignen sich die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter. Außerdem sind die Hersteller bei einer Summenkonzentration ab 0,1 Gewichtsprozent verpflichtet, das Produktetikett mit dem Hinweis "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen und gewerblichen Anwendung eine angemessene Schulung erfolgen" zu versehen.
Hinweise auf konkrete Schulungsangebote gibt zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder die BG Bau.