Flyer zum Jugendarbeitsschutz (nach Gewerken)
Der Gesetzgeber hat mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz spezielle Regelungen unter anderem zur täglich zulässigen Arbeitszeit, Ruhepausen und Freizeit erlassen, die in Verbindung mit eventuellen Beschäftigungsverboten die Gesundheit, die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen vor Überforderung und besonderen Gefahren schützen sollen.
Hier finden Sie Flyer zum Jugendarbeitsschutz in verschiedenen Handwerken: