Formular: Antrag auf Stundung/Ratenzahlung Handwerkskammerbeitrag

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung Handwerkskammerbeitrag

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Voraussetzungen zum Antrag auf Stundung/Ratenzahlung des Handwerkskammerbeitrages

Mit einer Stundung bzw. Ratenzahlung wird die Fälligkeit einer Zahlungsfrist hinausgeschoben. Sinn und Zweck davon ist, durch Verschieben der Fälligkeit den Zeitraum zu überbrücken, in dem beim Schuldner ein Liquiditätsengpass vorliegt. Die Handwerkskammer der Pfalz kann Ansprüche aus einem Beitragsbescheid ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Beitragsschuldner bedeuten würde.

 

Eine erhebliche Härte für den Beitragsschuldner ist gegeben, wenn er unverschuldet in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und die sofortige Einziehung des Beitragsbescheides die Existenz des Schuldners erheblich gefährden würde.

 

Stundungen können bis zu drei Monate nach Fälligkeit des Beitragsbescheides beantragt werden. Ratenzahlungsvereinbarungen können nur ab einen Betrag von 100,00 € vereinbart werden. Dabei beträgt die Mindestrate 50,00 € im Monat. Es sind maximal sechs Monatsraten zulässig. In begründeten Ausnahmefällen können auch bis zu zehn Monatsraten genehmigt werden. Beginn der 1. Rate ist immer zum 1. oder 15. des jeweiligen Monats.

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Sie können uns den Antrag auf Stundung/Ratenzahlung entweder postalisch oder per E-Mail an kasse@hwk-pfalz.de oder per Telefax an 0631 3677-264 zukommen lassen. Sofern Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung, in der die Anzahl und Höhe der Raten und die neuen Fristen festgesetzt werden. Mit der Ratenzahlungsvereinbarung verpflichten Sie sich, den Handwerkskammerbeitrag zu den angegebenen Zahlungsmodalitäten fristgerecht auszugleichen. Bei nicht fristgerechten Zahlungen erlischt die Ratenzahlungsvereinbarung und der gesamte Handwerkskammerbeitrag wird sofort fällig.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre fälligen Handwerkskammerbeiträge fristgerecht per Lastschrifteinzug von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen, sofern Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie finden das entsprechende Formular auf unserer Homepage unter www.hwk-pfalz.de/Formulare_und_downloads oder in Ihrem Kundenportal unter www.hwk-pfalz.de/formulare-handwerksrolle-beitrag.

 

Wenn Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die fälligen Raten werden wir dann zu den in der Ratenzahlungsvereinbarung festgesetzten Terminen von Ihrem Konto einziehen.

Beantragung:

Die Zahlung des Handwerkskammerbeitrages zum jetzigen Zeitpunkt stellt für mich/uns eine erhebliche Härte dar.

Mir/uns ist die Zahlung aus folgenden Gründe nicht möglich.

Beantragung:

Wir beantragen daher den Handwerkskammerbeitrag

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