02.07.2021 - erschienen in: Deutsches Handwerksblatt Nr. 11, Regionalausgabe PfalzHandwerkskammer appelliert an öffentliche Auftraggeber
Durch massive Marktverwerfungen bei Rohstoffen und Vorprodukten können derzeit viele Handwerksbetriebe ihre Angebote nicht mehr verlässlich kalkulieren und bestehende Aufträge nicht mehr wirtschaftlich erfüllen. Dabei beschränkt sich die aktuelle Problemlage nicht mehr nur auf den Rohstoff Holz, sondern auch auf Materialien wie Metalle, Kies, Sand, Gips, Kunst- und Dämmstoffe, Rohrleitungen sowie Farben. Lieferanten geben Angebote nur noch als Tages- oder Wochenpreis ab, was die Angebotserstellung der Handwerksunternehmen erheblich erschwert beziehungsweise unmöglich macht.
Vor diesem Hintergrund appellierte die Handwerkskammer der Pfalz in einem Schreiben an alle Oberbürgermeister und Landräte im Kammerbezirk als öffentliche Auftraggeber, Maßnahmen zu ergreifen, um die betroffenen Handwerksbetriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Dazu gehört bei neuen Vergabeverfahren die Einführung von Preisgleitklauseln für alle Materialien, bei denen aktuell die Preise stark gestiegen sind, sowie der Verzicht auf Vertragsstrafen bei zeitlichem Verzug der Auftragsausführung. Darüber hinaus soll auch geprüft werden, inwieweit bei laufenden Vergabeverfahren sowohl Preisgleitklauseln wie auch Fristverlängerungen nachträglich in die Verträge aufgenommen werden können.
Nach Zuschlagserteilung sind laufende Verträge grundsätzlich wie vereinbart zu erfüllen. Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Fällen in Betracht. Eventuell kann eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegen. Sofern Baustoffe auch bei höheren Einkaufspreisen nicht beschaffbar sind, kann höhere Gewalt oder ein anderes, vom Auftragnehmer nicht abwendbares Ereignis vorliegen. In diesem Fall verlängern sich die Vertragsfristen. Zu diesem Thema hat auch das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 21. Mai 2021 bereits Stellung bezogen.
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