Handwerksrolle
Handwerksrolle, Verzeichnisse der handwerksähnlichen und zulassungsfreien Gewerbe
Wer ist eingetragen und Mitglied der Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer der Pfalz vertritt rund 18.700 Mitgliedsbetriebe mit mehr als 83.000 Beschäftigten und ca. 5.500 Lehrlingen. Um unsere Arbeit im Interesse des Handwerks tun zu können, sind wir auf Einnahmen aus Beiträgen, Gebühren und Zuwendungen aus öffentlichen Kassen angewiesen.
Wir haben einen gesetzlichen Auftrag und erfüllen unsere Aufgaben effizient und kostengünstig!
Im Rahmen der Selbstverwaltung nimmt die Handwerkskammer der Pfalz zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Der Grundgedanke dabei ist, dass eine Selbstverwaltungseinrichtung diese Aufgaben, die sonst der Staat übernehmen müsste, wesentlich schneller, effizienter, unbürokratischer und kostengünstiger erledigen kann, weil sie einfach näher am Geschehen dran ist und die Problem- und Interessenlagen ihrer Mitglieder besser kennt. Wir bemühen uns, in den Bereichen, in denen wir selbst Verwalter sind, unternehmensfreundlich und flexibel zu handeln.
Wir machen uns für Ihre Interessen stark!
Auch wenn Sie noch keinen direkten Kontakt zu uns hatten, so profitieren Sie doch von unserer Arbeit. Denn wir bündeln die Interessen aller Handwerker und vertreten kompetent und engagiert Ihre Anliegen in Politik und Öffentlichkeit. Durch eine professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, durch Stellungnahmen und viele andere Aktivitäten. Dabei setzen wir uns aktiv für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen ein.
Fragen zur Eintragung, Änderung und Löschung
beantworten die Mitarbeiter*innen der Abteilung "Handwerksrolle". Sie werden zu folgenden Themen praxisorientiert beraten:
- Eintragungsvoraussetzungen (Vollhandwerke, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe)
- Ausnahmebewilligungen
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure, Altgesellenregelung
- handwerks- und gewerberechtliche Fragen
- Fragen zum Handelsregister
- Unternehmensrechtsformen
- Hinweise zu unerlaubter Handwerksausübung und Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Leistungen der Handwerkskammer für Ihr Unternehmen
- Handwerkerkatalog im Internet
Gewerbeanmeldung
Die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz wurden durch das Landesgesetz über die Beleihung der Handwerkskammern mit Aufgaben nach der Gewerbeordnung vom 05.10.2007 ermächtigt, die Gewerbeanzeigen gemäß § 14 der Gewerbeordnung entgegenzunehmen.
Damit können alle Gewerbetreibende, die eine entsprechende Meldung abgeben möchten, neben den örtlich zuständigen Gewerbeämtern, ihre Gewerbeanmeldung auch bei den Handwerkskammern abgeben. Neben den Handwerkskammern wurden auch die Industrie- und Handelskammern in gleicher Weise zur Entgegennahme der Gewerbeanzeigen ermächtigt.