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19.11.2021 - erschienen in: Deutsches Handwerksblatt Nr. 19, Regionalausgabe PfalzIm Dialog mit den Gerichten

Bei der Sachverständigentagung der Handwerkskammer der Pfalz tauschten sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Vertretern der Landes- und Oberlandesgerichte zu aktuellen Themen aus.

Am 1. September fand die diesjährige Sachverständigentagung der Handwerkskammer der Pfalz in virtueller Form statt. Ursula Stange, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Geschäftsbereichsleiterin Recht, hatte ursprünglich zu einer Präsenzveranstaltung im Berufsbildungs- und Technologiezentrum in Kaiserslautern geladen, die jedoch aufgrund der steigenden Inzidenzen nicht stattfinden konnte.

Kammerpräsident Dirk Fischer begrüßte die Referenten sowie die zahlreichen Sachverständigen und unterstrich deren Bedeutung für die handwerkliche Selbstverwaltung. „Sie alle nehmen in der Gesellschaft für die Wirtschaft und die Justiz wichtige Aufgaben wahr. Mit Ihrer Expertise, die Sie über viele Jahre in der Praxis erworben haben, tragen Sie dazu bei, dass Gerichte gerecht entscheiden können. Für diesen Einsatz möchte ich Ihnen im Namen des pfälzischen Handwerks herzlich danken“, so Fischer.

Ursula Stange begrüßte auch den neuen Tagungsteilnehmer Wolfgang Rotberg, der am 14. Oktober als Sachverständiger im Glaserhandwerk traditionell durch den Präsidenten der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Rotberg ist im Bundesverband des Glaserhandwerks aktiv und war über viele Jahre Landesinnungsmeister des Glaser-Handwerks Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bekleidet er das Amt des Obermeisters der Glaser-Innung Kaiserslautern.

Die Handwerkskammer der Pfalz zählt somit aktuell 54 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in 26 Gewerken. Die meisten von ihnen hatten sich zur virtuellen Tagung eingefunden, um die informativen Vorträge anzuhören. Im Fokus der Veranstaltung stand dabei der Dialog mit den Gerichten. So freuten sich die Kammervertreter, mit Maria Stutz die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken als Gast begrüßen zu können. In ihrem Grußwort unterstrich sie die Bedeutung der Sachverständigentätigkeit: Der Sachverständige sei streitvermeidend tätig. Sobald Differenzen entstehen, sei das erstellte Gutachten streitentscheidend. „Die Expertise der Sachverständigen wird von den Gerichten dringend benötigt. Aus diesem Grund hat der öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige eine besondere Stellung inne“, so Stutz. Sie unterstrich die Verantwortung der Sachverständigen vor Gericht, da die Richter deren Expertise zugrunde legen, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Der Sachverständige liefere dafür das benötigte Fachwissen. Sie bescheinigte den öbuv Sachverständigen eine überdurchschnittliche Qualität und Seriosität; die Vereidigung schaffe ein besonderes Vertrauen bei den Gerichten.

Ein weiterer Programmpunkt in der Sachverständigentagung war der Vortrag „Der Sachverständige und der elektronische Rechtsverkehr“ des Justizamtmanns Uwe Steil vom Oberlandesgericht Zweibrücken. Auf großes Interesse der Teilnehmer stieß die übersichtliche Darstellung der bisherigen Rechtslage mit den gesetzlichen Grundlagen der elektronischen Signatur sowie die in Aussicht stehende weitere Entwicklung und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Arbeit der Sachverständigen ab 2026. Dann wird die elektronische Akte verpflichtend sein und durch sichere Übermittlungswege eine elektronische Signatur nicht mehr benötigt. Steil erläuterte, wie die Änderungen praktisch umgesetzt und angewendet werden sollen und welche Hilfsmittel dafür benötigt werden.

Den zweiten Teil der Veranstaltung bildete der Vortrag von Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom Institut für Sachverständigenwesen zu aktuellen Themen aus Sachverständigenrecht und -praxis sowie der richtigen Abrechnung nach dem neuen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). In bewährt kurzweiliger Weise stellte sie den Teilnehmern wichtige Rechtsprechung zu Haftung, Bauteilöffnung, Befangenheit und zu Ortsterminen in Zeiten der Corona-Pandemie vor und ging auf Änderungen in der Sachverständigenordnung ein, nach der nun auch Wertgutachten möglich sind.

Maria Stutz und Kammerpräsident Fischer dankten Ursula Stange ausdrücklich für ihren überaus engagierten und jahrelangen Einsatz für das Sachverständigenwesen, da es sich um die letzte Tagung handelte, bei der sie vor ihrem Ruhestand aktiv mitwirkte. „Frau Stange hat unter anderem die Arbeitsgruppe Sachverständigenwesen angestoßen und weitergebracht. Dafür möchte ich meine große Wertschätzung für das Geleistete und meinen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit ausdrücken“, so Stutz.

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer der Pfalz zum Sachverständigenwesen: Conny Eckert, Tel.: 0631/3677-254; E-Mail: ceckert@hwk-pfalz.de.