Information zur einheitlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU

Ab 13. Dezember 2014 müssen verpackte und unverpackte Lebensmittel einheitlich gekennzeichnet werden. 

Dazu ist eine neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung im Dezember 2011 in Kraft getreten und ist ab Ende des Jahres 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU anzuwenden. 
Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 regelt europaweit einheitliche Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnungen und löst zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Verordnungen ab, zum Beispiel in Deutschland die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. 

Eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln soll mehr Transparenz bringen und es Verbrauchern erleichtern, sich über die Lebensmittelqualität zu informieren. 

Hier finden Sie dazu passende Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).