Informationen zur Prüfung "Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung"
In der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung vom 1. März 2011" sind Inhalt und Ablauf festgelegt. Die Prüfung erfolgt in vier Teilen.
Folgende Anforderungen werden an den Prüfling gestellt:
Prüfungsteil "Unternehmensstrategie"
In jedem der drei Handlungsbereiche - "Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten", "Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten" und "Unternehmensstrategie planen"- sind schriftlich zwei Situationsaufgaben zu lösen.
Prüfungsteil "Unternehmensführung"
Es ist eine komplexe Situationsaufgabe handlungsbereichsübergreifend zu lösen.
Prüfungsteil "Personalmanagement"
In den beiden Handlungsbereichen "Personal planen und gewinnen" und "Personal führen und entwickeln" sind schriftlich je zwei Situationsaufgaben zu lösen.
Prüfungsteil "Innovationsmanagement"
Dieser Prüfungsteil besteht aus der Ausarbeitung und Präsentation der Projektarbeit sowie eines Fachgesprächs (mündliche Prüfung). Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungssauschuss vergeben. Vorschläge des Prüfungsteilnehmers können berücksichtigt werden. Die Projektarbeit ist schriftlich anzufertigen, die dafür veranschlagte Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Der erreichte Titel "Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung" ist die höchste Stufe der betriebswirtschaftlichen Fortbildung im Handwerk.