Kann ich als Einzelunternehmer ohne Beschäftigte auch Kurzarbeitergeld bekommen?
Nein. Sofern Sie jedoch von der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, nach §28a SGBIII, Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit können Sie über die PLZ-Suche ermitteln.
Sie können das Arbeitslosengeld unter dem diesem Link auch online beantragen.
Wenn Sie keinen Gebrauch hiervon gemacht haben und keine oder nur geringe Einnahmen erzielen, können Sie Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87