Aktuelle Praxisprobleme beim Einsatz von cloudbasierten TSEsKassenführung: Information zu cloudbasierten TSE-Lösungen
Sofern cloudbasierte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) genutzt werden, sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in der Anwenderumgebung erforderlich. Ende 2020 gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neue Anforderungen an den Umgebungsschutz bekannt, mit dem Ziel Manipulationen durch den Steuerpflichtigen zu verhindern.
Ein Bestandteil der TSE ist die sog. SMAERS-Komponente. Diese muss nach Vorgaben des BSI in die physische Einsatzumgebung des elektronischen Aufzeichnungssystems betrieben werden. Hierbei sieht das BSI für den Umgebungsschutz vor, dass dieser mit Hilfe eines TPM 2.0 sichergestellt wird. Zusätzlich dürfen keine Bestandteile der SMAERS von den Steuerpflichtigen konfiguriert oder administriert werden.
Es wird empfohlen, zeitnah Kontakt zum Kassenfachhändler / dem IT-Dienstleister aufzunehmen. Es sollte geklärt werden, ob die Anforderungen an den Umgebungsschutz bereits vollständig erfüllt werden. Ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu. In Betracht kommt insbesondere die individuelle Antragstellung nach § 148 AO (Bewilligung von Erleichterungen) auf Gewährung einer Frist zur vollständigen Umsetzung der Anforderungen an den Umgebungsschutz. Falls ein entsprechender Antrag gestellt wird, ist in diesem begründet darzulegen, dass ein rein technischer Mangel vorliegt (warum, bis wann wird dieser abgestellt), die Aufzeichnungs- und Belegausgabepflichten vollständig, richtig und zeitgerecht erfüllt werden, die TSE-Pflicht bis auf die benannten technischen Mängel umgesetzt wurde und die Besteuerung keinesfalls gefährdet wird
Wichtig ist, dass im Fall einer Kassen-Nachschau oder einer Betriebsprüfung eine vollständige Dokumentation vorgelegt und der Umsetzungsstand und die ggf. noch notwendigen Schritte erläutert werden können.