Kurzarbeit - Formulare, Anträge und wichtige Hinweise
Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt:
- schriftlich
- bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz
Kurzarbeitergeld: Muss ich als Arbeitgeber mit den Löhnen in Vorleistung gehen?
Ja, das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung und wird rückwirkend an den Arbeitgeber gezahlt.
Formular und Antrag
Sofern sich nicht aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung etwas anderes ergibt:
- Einverständniserklärung der Mitarbeiter
Betriebsnummer
Bitte überprüfen Sie unbedingt die unter Ihrer Betriebsnummer (der Bundesagentur für Arbeit – NICHT Handwerkskammer!) gespeicherten Firmen- und Adressdaten auf Richtigkeit. Eine ggf. nötige Korrektur ist zwingend vor dem Einreichen der Anzeige von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater durchzuführen (Betriebsnummernservice der Bundesagentur).
Begründung
Eine Begründung ist unter Punkt 9 im Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls erforderlich. Dort wird um kurze und aussagekräftige Angaben zu den Gründen des Arbeitsausfalles. Geben Sie – wenn möglich - einen Umsatzvergleich (aktueller Stand und Vergleichsmonat(e) 2019) mit an.
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung / Einverständniserklärung der Mitarbeiter
Folgende Regelungen und Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:
- tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
- Betriebsratsvereinbarung
- Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen
- Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen
Kontakt zur zuständigen Dienststelle der Bundesagentur
Idealerweise schicken Sie Ihrer Bundesagentur für Arbeit die Anzeige unterschrieben und inklusive aller Anlagen per E-Mail, Telefax, per Post, selbst durch Einwurf in den Briefkasten zurück.
Neben der bundesweiten Servicerufnummer 0800 45555 20 gibt es in jeder Dienststelle eine Sonderhotline. Die Telefonnummern finden Sie über die Agentur für Arbeit am Betriebssitz. Wenn Sie auf den Namen der einzelnen Dienststelle klicken, gelangen Sie zu den weiteren Kontaktdaten (Adressen, Fax, Mail usw.).
Sie können Kurzarbeitergeld auch online beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Kurzarbeitergeld“
Weitere wichtige Infos zur Kurzarbeit (z.B. Merkblätter) finden sie unter www.arbeitsagentur.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Nach Erhalt der Anzeige über Arbeitsausfall wird die Bundesagentur nochmals mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um weitere Details zur Kurzarbeit abzusprechen.
In Anbetracht der aktuellen Vielzahl an Kurzarbeitsfällen bitten die Bundesagenturen um etwas Geduld!
Ansprechpartner zum Thema Kurzarbeit:
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87
Ansprechpartner zum Thema tarifvertragliche Regelungen: