Luxemburg
Änderungen bei der Entsendemeldung
Seit Januar 2023 gibt es einige Erleichterungen beim Entsendeverfahren im Online-Portal der ITM. Folgende bisher geforderte Dokumente, die online zwingend hinterlegt werden mussten, fallen weg:
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden/Auftraggeber entfallen
Mitführen von Unterlagen
Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen:
- A1-Bescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Kopie des Auftrags
- Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer
Neue Angabe bei der Entsendemeldung
Zudem ist der Aufbewahrungsort der o.g. Unterlagen in der Entsendemitteilung anzugeben (s. untenstehend). Dieser muss sich zwingend in Luxemburg befinden. Anschrift der Entsendung kann die Baustelle oder die Anschrift des Ansprechpartners, aber auch ein Steuerbüro in Luxemburg sein.