Müssen Friseure und Kosmetiker noch Maske tragen?
Mit dem Auslaufen der bisherigen Maßnahmen gemäß der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt unter anderem auch die Maskenpflicht in gewerblichen Einrichtungen. Zum 25. Mai 2022 trat nun auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Damit entfällt auch die Grundlage für den berufsgenossenschaftlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseur- und Kosmetikhandwerk, der das Tragen einer Maske bisher noch vorschrieb. Die BGW hat sich daher entschieden, die Regelungen zurückzunehmen.
Mit anderen Worten: Beschäftigte in Friseursalons müssen künftig in der Regel keine Masken mehr tragen.
Die BGW weist jedoch darauf hin, dass Arbeitgeber dennoch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen, in der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten festzulegen sind.