Muss ich in den Betrieb, wenn meine Prüfung abgesagt wurde?
Grundsätzlich muss der Auszubildende in den Ausbildungsbetrieb kommen, wenn die Prüfung ausfällt. Denn eine Freistellung erfolgt nur für die Teilnahme an der Prüfung.
Grundsätzlich muss der Auszubildende in den Ausbildungsbetrieb kommen, wenn die Prüfung ausfällt. Denn eine Freistellung erfolgt nur für die Teilnahme an der Prüfung.