Muss ich meine Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu dokumentieren und zu minimieren. Mit dem Corona-Virus ist eine weitere Gefährdung hinzugekommen. Die Gefährdungsbeurteilung muss somit entsprechend aktualisiert werden und ein Hygienekonzept erstellt werden. Mit den folgenden Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften können Sie die Maßnahmen in Ihrem Betrieb umsetzen:
BG Bau Corona-Hygienekonzept Baugewerbe
BG Bau Corona-Hygienekonzept Gebäudereinigung
BG ETEM Handlungshilfe Gefährdungbeurteilung (Elektro/Textil/Gesundheit)
BGW Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Friseure