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Nachqualifizierung

Für einen Berufsabschluss ist es nie zu spät!

Es gibt diverse Möglichkeiten, um auch im Erwachsenenalter, einen Berufsabschluss zu erwerben ohne eine klassische Berufsausbildung zu absolvieren. Es gibt die Möglichkeit eine Betriebliche Einzelumschulung absolvieren, an einer Externeprüfung teilzunehmen oder nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.

Nutzen Sie Ihre Berufserfahrung als Startpunkt für eine erfolgreiche abschlussorientierte Nachqualifizierung. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg, sprechen Sie uns an.



Betriebliche Einzelumschulung

Bei der Betrieblichen Einzelumschulung handelt es sich um eine Weiterbildung für Erwachsene, um den Berufsabschluss zu erwerben. Während der Maßnahme wird die Praxis im Betrieb absolviert in Kombination mit dem Besuch der Überbetrieblichen Unterweisungen. Die Theorie wird in der Regel in der Berufsbildenden Schule vermittelt. Die Vertragspartner sind neben Umschulungsträger (Betrieb) und Umschüler*in, ein Kostenträger. Der Kostenträger kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Es kann sein, dass der Kostenträger eine Verkürzung der Maßnahme vorgibt.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder Organisation einer betrieblichen Einzelumschulung haben, dann beraten wir Sie gerne.



Externenprüfung

Bei der Externenprüfung handelt es sich um eine Zulassung in besonderen Fällen. Diese ist sowohl in der Handwerksordnung (§ 37 HWO), als auch im Berufsbildungsgesetz (§ 45 BBiG) geregelt.

Zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wird demnach auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.

Der Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung kann zu folgenden Daten bei der Handwerkskammer der Pfalz gestellt werden:

  • 15.02. für die Sommerprüfung
  • 01.10. für die Winterprüfung

-> Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

 

Anpassungsqualifizierung

Voraussetzung für eine Anpassungsqualifizierung ist, dass das Anerkennungsverfahren nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetztes (BQFG) durchlaufen wurde. Werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei nicht-reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, werden diese im Bescheid aufgeführt. Um die festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen, kann eine Anpassungsqualifizierung absolviert werden. Diese Maßnahme wird individuell festgelegt, da bei der Feststellung der Gleichwertigkeit neben der ausländischen Berufsqualifikation auch die jeweilige Berufserfahrung und sonstigen Befähigungsnachweise mit einbezogen werden.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung im Handwerk und erstellen Ihnen einen individuellen Qualifizierungsplan.

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Simone Uhrmeister-Jammer

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67065 Ludwigshafen

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