
Nachqualifizierung und Validierung
Es gibt diverse Möglichkeiten, um auch im Erwachsenenalter, einen Berufsabschluss zu erwerben ohne eine klassische Berufsausbildung zu absolvieren. Sie können eine Betriebliche Einzelumschulung absolvieren, an einer Externeprüfung teilnehmen oder nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren eine Anpassungsqualifizierung absolvieren. Außerdem besteht die Möglichkeit Ihre Kompetenzen im Rahmen eines Validierungsverfahrens sichtbar zu machen.
Nutzen Sie Ihre Berufserfahrung als Startpunkt für eine erfolgreiche Nachqualifizierung. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg, sprechen Sie uns an.
Betriebliche Einzelumschulung
Bei der Betrieblichen Einzelumschulung handelt es sich um eine Weiterbildung für Erwachsene, um den Berufsabschluss zu erwerben. Während der Maßnahme wird die Praxis im Betrieb absolviert in Kombination mit dem Besuch der Überbetrieblichen Unterweisungen. Die Theorie wird in der Regel in der Berufsbildenden Schule vermittelt. Die Vertragspartner sind neben Umschulungsträger (Betrieb) und Umschüler*in, ein Kostenträger. Der Kostenträger kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Es kann sein, dass der Kostenträger eine Verkürzung der Maßnahme vorgibt.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder Organisation einer betrieblichen Einzelumschulung haben, dann beraten wir Sie gerne.
Externenprüfung
Bei der Externenprüfung handelt es sich um eine Zulassung in besonderen Fällen. Diese ist sowohl in der Handwerksordnung (§ 37 HWO), als auch im Berufsbildungsgesetz (§ 45 BBiG) geregelt.
Zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wird demnach auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.
Der Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung kann zu folgenden Daten bei der Handwerkskammer der Pfalz gestellt werden:
- 15.02. für die Sommerprüfung
- 01.10. für die Winterprüfung
-> Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
Validierungsverfahren
Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
-> Hier finden Sie weitere Informationen
Anpassungsqualifizierung
Voraussetzung für eine Anpassungsqualifizierung ist, dass das Anerkennungsverfahren nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetztes (BQFG) durchlaufen wurde. Werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei nicht-reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, werden diese im Bescheid aufgeführt. Um die festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen, kann eine Anpassungsqualifizierung absolviert werden. Diese Maßnahme wird individuell festgelegt, da bei der Feststellung der Gleichwertigkeit neben der ausländischen Berufsqualifikation auch die jeweilige Berufserfahrung und sonstigen Befähigungsnachweise mit einbezogen werden.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung im Handwerk und erstellen Ihnen einen individuellen Qualifizierungsplan.