Neue Erleichterungen beim Transport gefährlicher Abfälle durch Handwerksbetriebe
Der Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) sind auch für Handwerksbetriebe mit erheblichem Formularaufwand verbunden.
Auf Betreiben der Handwerkskammern konnten bereits Erleichterungen erreicht werden: Laut "Handwerkerregelung" sind Betriebe, die weniger als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr und Baustelle zum eigenen Betriebshof transportieren von der elektronischen Nachweisführung befreit. Diese Befreiung ist nun auch auf den Transport dieser Abfälle vom Betriebshof zur Entsorgungsanlage ausgeweitet worden.
Die betroffenen Abfallarten und die genauen Bedingungen dieser Regelung sind dem neuen Infoblatt "Abfalltransporte nachweisfrei" der Handwerkskammer der Pfalz zu entnehmen.