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Neue Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme – was Handwerksbetriebe wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Betriebe bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme, wie elektronische Kassensysteme, dem Finanzamt melden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 28. Juni 2024 die Details festgelegt:

Wer ist betroffen?
Alle Betriebe, die elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen, sind betroffen. Dazu zählen unter anderem Handwerksbetriebe, die Kassensysteme oder vergleichbare Geräte verwenden. Auch gemietete oder geleaste Systeme sind meldepflichtig.

Was muss gemeldet werden?
Folgende Informationen müssen über Mein ELSTER oder die ERiC-Schnittstelle elektronisch übermittelt werden:

  • Name und Steuernummer des Betriebs
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Seriennummer des Systems
  • Anzahl der eingesetzten Systeme pro Betriebsstätte
  • Anschaffungsdatum oder Datum der Außerbetriebnahme
     

Welche Fristen gelten?

  • Anschaffung vor dem 1. Juli 2025
    Die Meldung muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
  • Anschaffung ab dem 1. Juli 2025
    Die Meldung ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung vorzunehmen.
  • Außerbetriebnahme
    Vor dem 1. Juli 2025: Meldepflicht nur, wenn die Anschaffung bereits gemeldet wurde.
    Ab dem 1. Juli 2025: Die Außerbetriebnahme muss innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Wichtig: Vor der Meldung einer Außerbetriebnahme muss die Anschaffung des Systems gemeldet sein.

Was gilt für mehrere Systeme?
Alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme müssen gemeinsam in einer Meldung erfasst werden.

Hinweis
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) bleiben weiterhin bestehen. Denken Sie dabei auch daran, ggf. Ihre bestehende Verfahrensdokumentation zu ergänzen.

Wichtiger Termin: Alle Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten bei Ihrer Steuerberatung oder direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Marco Frisch

Marco Frisch

Digitalisierungsberater

Am Altenhof 15

67655 Kaiserslautern

Tel. 0631 3677-232

Fax 0631 3677-263

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