Neue Regelung zur Rechnungserstellung für öffentliche Auftraggeber des Bundes
Ab dem 27. November 2020 gilt die neue Regelung zur Rechnungserstellung für öffentliche Auftraggeber des Bundes
Für Handwerksbetriebe, die Rechnungen für öffentliche Auftraggeber des Bundes erstellen, gilt es, die neue Regelung zur Rechnungserstellung zu beachten. Ab dem 27. November 2020 reicht es für Rechnungen ab 1000 € nicht mehr aus, diese als PDF oder JPG Datei einzureichen. Diese Dateiformate sind nicht elektronisch und automatisch verarbeitbar. Als Standardformat gilt nun die XRechnung. Diese erzeugt eine reine XML-Datei, die eine automatisierte, maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Aber auch die neuesten Versionen von ZUGFeRD 2.1.1 und Factur-X 1.0 (Hybridlösung von PDF und XML Datei) wären hierzu eine Alternative.
Eine detaillierte Beschreibung zur Regelung finden Sie hier.
Bei Fragen zur eRechnung hilft Ihnen unser Digitalisierungsberater Tim Seidel.