Neue Trinkwasserverordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft
Viele Hauseigentümer und Unternehmen müssen künftig ihr Wasser einmal im Jahr auf Legionellen untersuchen lassen. Entscheidend für die Untersuchungspflicht sind drei Kriterien, die erfüllt sein müssen:
- Das Trinkwasser muss im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben werden
- Dabei muss es sich um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung handeln
- Und es muss sich um eine Anlage handeln, in der es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. Dusche).
Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung sind die Eigentümer der Wasserversorgungsanlage sowie auch die tatsächlichen Betreiber verpflichtet, eine schriftliche Anzeige an das örtliche Gesundheitsamt zu schicken. Das Gesundheitsamt berät auch bezüglich der zugelassenen Untersuchungsstellen.
Darüber hinaus müssen Betreiber einer oben genannten Anlage geeignete Probenahmestellen nach den anerkannten Regeln der Technik vorhalten.
Für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden fordern die neuen Vorschriften explizit den Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen gegen das Rückfließen von Schmutzwasser beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasser-Installation (z.B. Zahnarztpraxen, Lebensmittelbetriebe) oder bei der Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen (z.B. Wasser-Nachspeisung von Heizungsanlagen). Bei Nichtbeachtung droht hier ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Die neue Fassung der Trinkwasserverordnung hat nicht nur die Legionellen im Visier. Ab 2013 wird unter anderem auch der Höchstwert für Blei im Trinkwasser deutlich gesenkt und zwar von 25 auf 10 Mikrogramm pro Liter. Auch für den Urangehalt wurde erstmalig ein Grenzwert eingeführt. Dieser Wert ist mit den alten Bleirohren nicht mehr einzuhalten und führt zu einer kompletten Entfernung der alten Rohre.
Detaillierte Informationen zum Thema finden sich hier.
Schulungen zur neuen Trinkwasserverordnung werden in Rheinland-Pfalz u. a. über den Fachverband Sanitär Heizung Klima Pfalz in Ludwigshafen und den Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen in Koblenz angeboten.
Ein Kommentar zur Trinkwasserverordnung 2011 für Installateure und Planer kann über den ZVSHK, Tel. 02241 9299-0 oder über die Fachverbände bezogen werden.