Personalsachkunde und Betriebszertifizierung nach novellierter Chemikalien-Klimaschutzverordnung 2017
Erweiterte Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
Am 18.02.2017 ist die geänderte nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft getreten, die auf der neuen europäischen F-Gas-Verordnung (517/214/EU) beruht.
Geregelt werden hiermit das Inverkehrbringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) in der EU sowie die Ausbildung und Zertifizierung des Personals und der Betriebe.
Im Vergleich zu den vorhergehenden Bestimmungen sind nun weitere Tätigkeiten (Stilllegung und Reparatur) sowie Tätigkeiten an zusätzlichen Einrichtungen (Kühl-LKW und -anhänger, alle elektrischen Schaltanlagen) zertifizierungspflichtig.
Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema: Download Infoblatt 9
Weitere Informationen zu Lehrgängen, Gültigkeit der Altbescheinigungen etc. erhalten Sie bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer der Pfalz.