Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe
Die aktualisierte Broschüre, Stand ADR 2015 ist in der 12. Auflage erschienen. Sie beschreibt die Freistellungsregelungen unter denen die Betriebe Gefahrgüter wie z.B. Gase, lösemittelhaltige Farben, Säuren, Kraftstoffe, Epoxidharzklebstoffe etc. befördern können. Des Weiteren befasst sie sich mit der notwendigen Ladungssicherung und beinhaltet eine Checkliste "Abfahrtskontrolle".
Interessierte Unternehmen können die Broschüre über die Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer der Pfalz kostenfrei bestellen.