Silberner und Goldener Meisterbrief
Goldener Meisterbrief
Die Handwerkskammer der Pfalz ehrt alljährlich ihre Altmeisterinnen und Altmeister, die vor 50 Jahren ihre Meisterprüfung abgelegt haben, mit dem Goldenen Meisterbrief. Die Übergabe erfolgt im Rahmen einer festlichen Feierstunde. Um möglichst niemanden zu vergessen, bitten wir alle Meisterinnen und Meister, die vor 50 Jahren ihre Meisterprüfung abgelegt haben, sich zu melden.
Silberner Meisterbrief
Der silberne Meisterbrief wird den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern auf Wunsch verliehen, die vor 25 Jahren die Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz bestanden oder die ihren Beruf im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz als selbstständige Handwerker oder als Arbeitnehmer überwiegend in einem Handwerksbetrieb ausgeübt haben.
Die Leistungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern werden mit dieser neuen Auszeichnung stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Anders als beim Goldenen Meisterbrief, der nach 50 Jahren Meisterschaft im Handwerk verliehen wird, stehen die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister beim Silbernen Jubiläum in der Regel mitten im Berufsleben und können mit einer solchen Auszeichnung aktiv für ihre Leistungen werben.
Die Urkunden werden unabhängig vom aktuellen Wohnort oder vom Status des Meisters (selbstständig, angestellt, nicht mehr aktiv) verliehen.
Hinweis: Der Goldene und der Silberne Meisterbrief sind keine rechtlich relevanten Nachweise über die bestandene Meisterprüfung und die Führung des Meistertitels nach § 51 HwO, sondern sind Jubiläumsurkunden, die den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung auf einem repräsentativen Dokument belegt. Rechtlich relevanter Nachweis über eine abgelegte Meisterprüfung ist nur das Prüfungszeugnis.
Den Goldenen oder Silbernen Meisterbrief können Sie hier beantragen.