Soforthilfe Kredit
Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2020 möglich.
Der Corona Soforthilfe Kredit RLP wird über Hausbank beantragt und ist bis zum 31.03.2022 tilgungsfrei.
- Solo-Selbstständige und Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte:
Sofortdarlehen über 10.000 Euro. - Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigte:
Sofortdarlehen über 30.000 Euro sowie ein Zuschuss über 9.000 Euro.
Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden.
Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a..
Das Land hat den Bürgschaftsrahmen auf 100 Prozent erhöht.
Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleich hohen vierteljährlichen Raten.
Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link.
Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit über Ihre Hausbank Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
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