Studium an Hochschulen für Gesellen und Meister
Durch das Hochschulgesetz und Fachhochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz wird Gesellinnen und Gesellen aus dem Handwerk, Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern der direkte Hochschulzugang ermöglicht.
Zulassung von Gesellen
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.
In einem Modellversuch (Start 2011) wird darüber hinaus geprüft, ob auf die zweijährige Berufstätigkeit verzichtet werden kann. In ausgewählten Fächern können Gesellenprüflinge mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 unmittelbar fachbezogen (an bestimmten Fachhochschulen) studieren - ohne zweijährige Berufstätigkeit!
Zulassung von Meistern
Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, d.h. für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.
Weitere Infos: www.studium-ohne-abitur-rlp.de
Links zu berufsbegleitenden Studiengängen:
www.fh-kl.de/fachbereiche/aing/studieninteressierte/berufsbegleitende-studiengaenge.html
www.fh-kl.de/fachbereiche/bw/studiengaenge/bachelor-studiengang-fernstudium.html