Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von Corona bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im Jahr 2022 betroffen sind, einen finanziellen Zuschuss für die Monate Januar bis Juni 2022. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden.
Weitere Informationen und die Details zur Beantragung finden Sie hier.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87