Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von Corona bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im Jahr 2022 betroffen sind, einen finanziellen Zuschuss für die Monate Januar bis Juni 2022. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. 

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) beantragt werden.

Weitere Informationen und die Details zur Beantragung finden Sie hier.



Jan Leyser

Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung

Tel. 0631 3677-109

Fax 0631 3677-263

jleyser--at--hwk-pfalz.de

Caroline Roth

Tel. 0631 3677-110

Fax 0631 3677-263

croth--at--hwk-pfalz.de

Silke Eichten

Beratungs- und Servicecenter

Tel. 0621 53824-81

Fax 0621 53824-87

seichten--at--hwk-pfalz.de

Frank Flesch

Tel. 0631 3677-107

Fax 0631 3677-263

fflesch--at--hwk-pfalz.de

Max Becker

Tel. 0631 3677-108

Fax 0631 3677-263

mbecker--at--hwk-pfalz.de