Verlängert sich die Ausbildungszeit, wenn die Prüfung verschoben wird?
Grundsätzlich endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit und verlängert sich nicht automatisch bis zum Ersatztermin.
Allerdings kann im jeweiligen Einzelfall eine Verlängerung des Ausbildungsvertragsverhältnisses in Betracht kommen. Die Verlängerung muss erforderlich sein, um das Ausbildungsziel zu erreichen, also um die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung bestehen zu können. Ein solcher Antrag kann z. B. gestellt werden, wenn bereits vor dem entfallenden Prüfungstermin wesentliche Teile der Ausbildungszeit ausgefallen sind (z. B. wegen Quarantänemaßnahmen, Ausfall von ÜLU-Lehrgängen oder Berufsschulunterricht).