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Verlängerung der Corona-Hilfen: Überbrückungs- und Neustarthilfe

Corona-Hilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen für Unternehmen als Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige wird ebenfalls fortgeführt.

Für Unternehmen wird die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende Juni 2022 fortgeführt. Auch die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige wird für die Monate Januar bis Ende Juni 2022 verlängert.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe IV ähneln denen der Überbrückungshilfe III Plus. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet.

In der Überbrückungshilfe IV erhalten die Unternehmen bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent dann bis zu 90 Prozent der Fixkosten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe für Selbstständige bis Ende Juni 2022. Soloselbstständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Verlängert bis Ende Juni 2022 werden auch die Härtefallhilfen, die in Zuständigkeit der Bundesländer liegen.



Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie



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