Verlängerung der Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon
Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen hat nunmehr beschlossen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert wird. Zur Entlastung der Arztpraxen kann eine Krankschreibung am Telefon wegen leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Bei Bedarf kann diese einmalig telefonsich für weitere sieben Tage verlängert werden.
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