Romolo Tavani - stock.adobe.com

Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen F-Gase-Verordnung ((EU) Nr. 2024/573) am 11. März 2024 haben sich viele Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Kälteanlagen geändert. Die Änderungen betreffen bei Bestandsanlagen Service und Wartung und bei neu geplanten Anlagen deren Konzeption.

Ziel der Verordnung ist es, die Verwendung besonders klimaschädlicher Kohlenwasserstoffe (HFKW) schrittweise stark zu reduzieren. Verwendung finden diese Gase unter anderem in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Seitens der Handwerksbetriebe sind sowohl die Betreiber von Anlagen mit F-Gasen betroffen, also insbesondere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, als auch die Betriebe, die solche Anlagen warten und reparieren, wie z.B. SHK-Betriebe und Kfz-Werkstätten. Auch Betriebe, die Erzeugnisse mit F-Gasen im- bzw. exportieren, müssen die Vorgaben der neuen Verordnung beachten.

Die Neufassung enthält ebenso Änderungen bei den Ausbildungs- und Zertifizierungsanforderungen für Personen, die mit F-Gasen arbeiten. Gleich geblieben ist, dass Personen, die mit F-Gasen arbeiten, eine Zertifizierung benötigen. Bestehende Zertifikate behalten ihre Gültigkeit, ihre Inhaber sind jedoch verpflichtet, an Auffrischungskursen teilzunehmen.

Neu ist die Anforderung, dass Personen, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten, zukünftig auch eine Zertifizierung benötigen. Der Umfang der Zertifizierung sowie die Trainingsinhalte sind derzeit noch unklar. Sie sollen von den Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des ZdH .

Schulungen und Zertifizierungen zum Umgang mit F-Gasen bietet unter anderem der Fachverband Sanitär, Heizung, Klima an: www.fv-shk-pfalz.de/seminare
Schulungen und Zertifizierungen für Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen bietet die Handwerkskammer der Pfalz in einem Kompaktseminar an.