Wann erfolgen Nachveranlagung und berichtigte Beitragsbescheide?
Nachberechnungen bzw. Berichtigungen von Beiträgen erfolgen aufgrund von Nachmeldungen bzw. Änderungen der Gewerbeerträge/Gewinne durch die Kammerleitstelle. Es werden neben dem laufenden Jahr auch die vier Vorjahre berichtigt (Festsetzungsverjährung).