Was passiert mit den Prüfungsgebühren?

Für die Zwischen- und Gesellen-bzw. Abschlussprüfungen Teil 1, die abgesagt wurden, bleiben die Gebührenbescheide bestehen und gelten automatisch für den noch festzulegenden Termin für die Wiederholung der Prüfung.



Doris Stein

Tel. 0631 3677-136

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