Welche Schutzmaßnahmen muss ich in meinem Betrieb umsetzen?
Die Bundesregierung hat sich auf eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Herbst und Winter 2022/23 geeinigt. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Hygienekonzepte folgende Schutzmaßnahmen umfassen :
- AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
- Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen,
- Angebot von Homeoffice,
- Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen,
- Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.
Auch sind Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet, für eine Erhöhung der Impfquote zu sorgen und dazu beizutragen, dass ihre Beschäftigten Impfangebote wahrnehmen.